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Die Brandschutzvorschriften
für Objekte werden in der Bauverordnung des jeweiligen
Bundeslandes geregelt. Die gesetzlichen Auflagen bestehen für
alle öffentlichen Bereiche. Hier dürfen nur Materialien eingesetzt
werden die nach DIN 4102 B1 schwer entflammbar
sind.
Für
Fluchtwege dürfen nur Materialien eingesetzt werden, die nach
DIN 4102 A2 nicht brennbar sind.
In
der Praxis werden bei heutigen Neuanschaffungen in den Bewohnerzimmern
ebenfalls schwer entflammbare Materialien eingesetzt. In den
letzten Jahren hat das Angebot an Dekostoffen für diesen Bereich
stark zugenommen. Unsere Kollektion an schwer entflammbaren
Stoffen umfasst über 5.200 verschiedene Artikel. Eine kleine
Auswahl finden Sie in der Stoffgalerie.
Auch bei Lamellen, Rollos, Plissees und anderen Fensterdekorationen
können wir Ihnen eine große Auswahl an schwer entflammbaren
Materialien anbieten.
Die Norm DIN 4102 A2 (nicht brennbar)
erfüllen nur Glasfaserstoffe, die wir ebenfalls im Angebot haben.
Bei
Stoffen und anderen Materialien gibt es sowohl dauerhaft
(permanent) schwer entflammbare, als auch schwer entflammbar
ausgerüstete Materialien. In jedem Fall sind dauerhaft
schwer entflammbare Materialien von Vorteil.
Bei ausgerüsteten Materialien geht die Ausrüstung z.B.
bei der Wäsche oder Reinigung verloren. Im Gardinen und
Dekostoffbereich bieten wir ausschließlich dauerhaft schwer
entflammbare Gewebe an. Die meisten dieser Stoffe sind
aus der Trevira CS gefertigt.
In dem nachfolgenden Film sehen
Sie einen Brandvergleichsversuch zwischen Gardinen aus
Trevira CS und Gardinen aus Standardfasern (nicht schwer
entflammbar)
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Weitere
Brandschutzprodukte - zum Beispiel Flammschutzmittel, schwer
entflammbare Bettwäsche, schwer entflammbare Tischdecken,
Webdecken und Matratzen finden Sie in unserem Shop.
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